Freitag, 17. Juni 2011
Aufgrund der Vielfalt der möglichen durch Enteroviren verursachten Erkrankungen, die aber auch von anderen Erregern verursacht werden können, reicht die rein klinische Diagnosestellung nicht aus. Der direkte Erregernachweis erfolgt mittels Virusanzucht in Zellkultur mit anschließender Typisierung (Neutralisationstest) bzw. Virusgenomnachweis mit molekularen Methoden (Nukleinsäureamplifikationstechniken, wie z. B. RT-PCR) aus Stuhl, Liquor oder Rachenabstriche.
Die Stuhluntersuchungen sind für die Diagnostik bei aseptischen ZNS-Infektionen besonders wichtig. Auch wenn der positive Enterovirus-Nachweis aus Stuhlproben nicht pathognomonisch für eine Enterovirus-Infektion ist, ergeben sich hieraus dennoch unter Berücksichtigung des klinischen Bildes wichtige Anhaltspunkte auf die Ätiologie der Erkrankung. In den ersten 1 bis 2 Tagen nach Erkrankungsbeginn ist die Nachweisrate von Enteroviren aus Stuhl bzw. Liquor annähernd gleich. Wird die virologische Diagnostik allerdings verzögert eingeleitet, ist die Stuhluntersuchung der Liquoruntersuchung deutlich überlegen, dies bedeutet, dass unbedingt in jedem Fall Stuhluntersuchungen vorgenommen werden sollten.
Merkblatt Ausbruchsmanagement von Enterovirus-bedingten Erkrankungen
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